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Dass im Rahmen mobiler Arbeit private Endgeräte genutzt werden, ist in bestimmten Arbeitsbereichen schon länger üblich. Die Corona-Pandemie hat als Katalysator für die Verbreitung mobiler Arbeitsformen gewirkt. Homeoffice-Regelungen sind zum Teil über Nacht aus dem Boden gestampft worden. In der Kürze der Zeit ließ sich dies vielfach nicht anders organisieren, als dass Beschäftigte ihre privaten Endgeräte (Smartphones, Tablets, Laptops) und ihren privaten Internetanschluss genutzt haben, um die erforderliche Kommunikation mit dem Betrieb aufrechtzuerhalten.
Bei allen Formen mobiler Arbeit ist eigentlich eine klare Trennung von dienstlicher und privater Kommunikation die beste Lösung. Regelungsfragen wie Datenschutz- und Datensicherheit, Erreichbarkeit und Kostenübernahme lassen sich am einfachsten lösen, wenn vom Arbeitgeber gestellte Geräte genutzt werden. Das bedeutet nicht, dass sich nicht auch die Nutzung von Privatgeräten gut gestalten lässt. Dies sollte allerdings in Form mitbestimmter Regelungen geschehen, die für alle Beteiligten Handlungssicherheit stiftet.
Ob hier Handlungsbedarf besteht, lässt sich nur in der konkreten betrieblichen Situation prüfen. Folgende Fragen können dabei helfen:
(Digitalisierung der Arbeit)
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