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Nun gilt es Nägel mit Köpfen zu machen. Denn: Auch wenn der mündliche Vertragsabschluss gültig ist, verschafft Ihnen ein schriftlicher Arbeitsvertrag noch mehr Sicherheit. Warum das so ist und was alles im Arbeitsvertrag festgehalten wird, erfahren Sie hier.
Nein, auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist wirksam. Im Streitfall vor dem Arbeitsgericht muss jede Streitpartei die Vereinbarungen, auf die sie sich beruft, beweisen. Der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages ist daher immer zu empfehlen.
Wichtig: Befristungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich und vor Vertragsbeginn vereinbart worden sind.
Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die eine Verpflichtung zum Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages regelt. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat aber nach § 2 des Nachweisgesetzes Anspruch darauf, vom Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich ausgehändigt zu bekommen. In das Schriftstück muss der Arbeitgeber neben Namen und Anschrift der Vertragsparteien insbesondere aufnehmen:
In einigen Tarifverträgen ist der Abschluss von Arbeitsverträgen zwingend vorgesehen; im Geltungsbereich dieser Tarifverträge besteht somit ein Anspruch auf einen schriftlichen Vertrag.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen von sich aus die Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen bis spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen. Geschieht dies nicht, können Sie Ihren Anspruch durch Klage vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Doch Vorsicht: Erst nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis greift das Kündigungsschutzgesetz - sofern es überhaupt zur Anwendung kommt. Vorher sind Sie nicht geschützt. Im Regelfall sollten Sie deshalb erst nach Einsetzen des allgemeinen Kündigungsschutzes eine Klage in Betracht ziehen.
Wenn kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird und das Arbeitsverhältnis nicht in den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fällt, gelten für das Arbeitsverhältnis die gesetzlichen Bestimmungen. Mündliche Absprachen haben Vorrang; sie sind aber im Streitfall nur durchsetzbar, wenn sie (etwa durch Zeugen) bewiesen werden können. Auch wenn der Arbeitsvertrag bestimmte Fragen nicht oder nicht vollständig regelt, findet das Gesetz Anwendung.
Tarifverträge gelten für das betreffende Arbeitsverhältnis, wenn entweder
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