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Steuerrecht
Die nächste Steuerterminvergabe findet ab dem 31.08.2022, 8.00 Uhr statt.
Abgesagte Termine zur Abgabe der Steuerunterlagen (Steuererklärung für 2021) werden schon zwischendurch online mit der KammerCard neu vergeben.
Sollten die Termine an Ihrem nächstgelegenen Standort bereits ausgebucht sein, versuchen Sie es gerne in einer anderen Geschäftsstelle.
Mit Ihnen vereinbarte Termine in persönlicher Beratung finden wie geplant statt.
Ihre Einkommensteuererklärung erstellen wir ohne persönliche Beratung.
Wir bitten Sie deshalb, uns zum vereinbarten Termin Ihre Steuerunterlagen per Post zuzuschicken oder sie direkt bei uns abzugeben bzw. in den Briefkasten zu werfen.
Für die Bearbeitung der Steuererklärung werden folgende Angaben/Dokumente benötigt:
* Auf dem Umschlag:
* Im Umschlag (Dokumente zum Herunterladen):
Nach der Bearbeitung Ihrer Erklärung erhalten Sie Ihre eingereichten Unterlagen zurück sowie eine Kopie der dem Finanzamt übermittelten Steuererklärung.
Für die Steuerjahre 2020, 2019 und 2018 können Sie ebenfalls einen Termin vereinbaren. Sofern sich hierbei aber Fristüberschreitungen ergeben, sind diese nicht von der Arbeitnehmerkammer zu vertreten.
Grundinformationen für Steuerunterlagen (pdf)
Merkblatt Steuererklärung Stand Mai 2022 (pdf)
Zustimmung zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt (pdf)
Mit der KammerCard können Sie Beratungstermine online buchen und sehen direkt, welche Termine verfügbar sind. Falls Sie noch keine KammerCard besitzen - hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Bitte denken Sie daran: Wenn Sie im Jahr 2020 mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I bekommen haben, müssen Sie eine Steuererklärung machen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen:
Bis wann muss ich die Steuererklärung 2020 machen?
Was passiert, wenn ich die Steuererklärung nicht mache?
Wenn Sie die Steuererklärung nicht machen, kontaktiert Sie das Finanzamt:
Beachten Sie bitte: Wenn Sie die Steuererklärung zu spät machen, müssen Sie sowieso eine andere Geldstrafe zahlen („Verspätungszuschlag“). Je später Sie die Steuererklärung machen, desto mehr Geld müssen Sie dann zahlen.
Wer kann mir bei der Steuererklärung 2020 helfen?
Haben Sie Fragen zu der Steuererklärung? Sie können die telefonische Steuerberatung der Arbeitnehmerkammer anrufen: Wir sind von Montag bis Freitag von 11.00 bis 13.00 Uhr für Sie da. Die Telefonnummer ist: 0421 36301 40.
Ab der Steuerklärung 2018 haben sich die Abgabefristen um zwei Monate verlängert: für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erledigen, auf den 31. Juli des Folgejahrs. Wer sich steuerlich beraten lässt, hat seither bis zum 28./29. Februar des darauffolgenden Jahres Zeit.
Weil der 31.07.2022 auf einen Sonntag fällt, muss die Steuererklärung 2021 spätestens am 01.08.2022 beim Finanzamt eingehen. Bei steuerlicher Beratung endet die Frist am 28.02.2023.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Abgabefrist für die Steuerjahre 2019 und 2020 verlängert. Spätester Abgabetermin für das Jahr 2020 ist für steuerlich beratene Steuerpflichtige der 31.05.2022.
Achtung: Da es sich um starre Fristen handelt, führt ein Überschreiten in Fällen der Steuernachzahlung automatisch zu Verspätungszuschlägen ab 25 Euro pro Monat.
Die offizielle Software der Finanzämter heißt Elster. Das Programm ist sinnvoll, wenn Sie die Steuererklärung selber machen möchten, insbesondere weil es die Daten der vergangenen Jahre speichert. Sie können sich viel Arbeit sparen, wenn Sie die Daten für die nächste Steuererklärung einfach übernehmen und nur die Änderungen anpassen.
Kleinvieh macht auch Mist! Häufig entstehen nicht unerhebliche Summen durch viele kleine Beträge, die gegebenenfalls abgesetzt werden können. Dazu gehören Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten, Eigenanteile an Arzt- und Zahnarztrechnungen, Zuzahlungen zur Physiotherapie und Fahrtkosten zu Ärztinnen und Ärzten und zu Therapien.
Da erst am Jahresende feststeht, wie hoch die individuelle zumutbare Belastungsgrenze ist, lohnt es sich, entsprechende Nachweise das ganze Jahr über zu sammeln. Apotheken stellen Kundinnen und Kunden Jahresbescheinigungen aus und auch Ärztinnen und Ärzte bestätigen die getätigten Praxisbesuche.
Frischverheiratete erhalten vom Finanzamt automatisch die Steuerklassenkombination IV/IV zugeteilt. Da die Berechnung der Steuer in Steuerklasse IV die gleiche ist wie in Steuerklasse I, ergibt sich zumeist in der monatlichen Gehaltsauszahlung nach der Eheschließung keine Änderung.
Es empfiehlt sich die Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung, weil sich die Vorteile des Ehegattensplittings im Steuerbescheid niederschlagen.
Die Wahl der Steuerklassenkombination III/V nach Eheschließung führt zu einem deutlich höheren Nettogehalt für die Person mit Steuerklasse III, die mit Steuerklasse V hat einen etwas geringeren Nettolohn als zuvor. Außerdem besteht die Verpflichtung zur sofortigen Abgabe einer Steuererklärung, die in vielen Fällen eine Nachzahlungsforderung zur Folge hat.
Finanzielle Aufwendungen, die nach Abschluss der Erstausbildung vor oder mit Beginn einer weiteren beruflichen Tätigkeit entstehen, sind sogenannte vorab entstandene Werbungskosten, etwa Kosten für Fortbildungen. Um vom Finanzamt anerkannt zu werden, muss ein ausreichend klarer Zusammenhang zu einem Arbeitsverhältnis bestehen.
Wichtig ist hier, dass der Entschluss, Geld zu verdienen, endgültig gefasst und später nicht wieder aufgegeben worden ist. In diesem Fall ist es nicht relevant, ob die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer später tatsächlich etwas verdient hat.
Das Finanzamt prüft besonders sorgfältig – auch, wenn zwischen den Aufwendungen und den Einnahmen ein längerer Zeitraum liegt, etwa bei Kosten für eine Fortbildung, durch die die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer sich einen beruflichen Aufstieg mit mehr Gehalt erhofft.
Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege, Straßenreinigung, Hausmeister- oder Reinigungstätigkeiten können bis maximal 4.000 Euro mit 20 Prozent der Lohnkosten von der Steuer abgezogen werden. Das gilt ebenfalls für Handwerkerkosten – auch für Schornsteinreinigung –, hier bis maximal 6.000 Euro.
Viele Vermieterinnen und Vermieter geben diese regelmäßigen Arbeiten über die Betriebskostenabrechnung an ihre Mieterinnen und Mieter weiter. Damit Mieterinnen und Mieter diese Kosten in ihrer Steuererklärung absetzen können, können sie von der Vermieterin/von dem Vermieter verlangen, dass sie/er diese Kosten in der Betriebskostenabrechnung aufschlüsselt.
Die Inanspruchnahme von Handwerksbetrieben zur Renovierung oder Modernisierung der eigengenutzten vier Wände kann hinsichtlich der Lohnkosten bis zu einer Höhe von 6.000 Euro steuerlich berücksichtigungsfähig sein.
Wichtig ist in jedem Fall, dass eine Rechnung gestellt wurde, auf der die Lohnkosten gesondert ausgewiesen sind, die Rechnung per Überweisung beglichen wurde und nicht bereits andere staatliche Förderungen in Anspruch genommen wurden.
Umzugskosten sind steuerlich als Werbungskosten absetzbar, wenn ein Umzug berufliche Gründe hat. Das ist zum Beispiel bei einem Arbeitsplatzwechsel oder einer Versetzung der Fall oder wenn sich der Arbeitsweg um mindestens eine Stunde verkürzt.
Dies kann auch innerhalb einer Gemeinde der Fall sein.
Wer etwa in einer Großstadt keine Verkehrsmittel benutzen muss und den Weg zur Arbeit zu Fuß zurücklegen kann, für den entfallen Zeitdruck und Stress beispielsweise durch Staus und Verspätungen bei Bus und Bahn.
Das Land Bremen beteiligt sich an einem Pilotprojekt des Bundes. Die „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ richtet sich an Rentnerinnen und Rentner, bei denen der Finanzbehörde bereits die relevanten Daten vorliegen. Rentenkassen und Sozialversicherungsträger sind verpflichtet, diese dem Amt zu melden. Sofern diese Steuerpflichtigen außer den Alterseinkünften keine weiteren Einnahmen haben, können besondere Erklärungsbögen via Internet oder in Papierform vom Finanzamt besorgt werden. Diese einfachen Erklärungen reichen dann aus, um den eigenen steuerlichen Pflichten nachzukommen.
Sie haben andere Fragen zum Steuerrecht? Beispielsweise möchten Sie wissen, welche Einkünfte zu versteuern sind? Oder haben Sie steuerrechtliche Fragen etwa zur Steuerklassenwahl oder steuerlichen Behandlung geringfügig Beschäftigter? Diese Beratung ist für Mitglieder der Arbeitnehmerkammer Bremen kostenlos.
Als Mitglied der Arbeitnehmerkammer bieten wir Ihnen Hilfeleistungen in steuerlichen Fragen. Wir sind hinsichtlich der Beratungsbefugnis den Lohnsteuerhilfevereinen gleichgestellt – geregelt in § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).
Die Hilfeleistung in Steuersachen ist danach in den folgenden Fällen unzulässig:
Hier können Sie uns Anregungen, Lob und Kritik mitteilen.
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Bremen-Nord:
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Bei Abgabe Ihrer Steuerunterlagen in Papierform - zu verwenden als "Deckblatt". Datei kann digital ausgefüllt werden.
Download PDFDiese Unterlagen legen Sie bitte in den Umschlag bzw. bringen Sie bitte zum persönlichen Beratungstermin mit.
Download PDFbei Eheleuten von beiden unterschrieben
Download PDFHilfestellung zur Einkommensteuer-Veranlagung für das Jahr 2021
Download PDFDiese Unterlagen benötigen wir für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung, wenn Sie vermieten.
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